Gewinnbeteiligung seit 1961

Unter dem Eindruck der Mitbestimmungsdiskussion der 60-iger Jahre und beeinflusst durch die evangelische Sozialethik entwickelte Klaus Hoppmann Gedanken zu einer neuen Betriebsverfassung. Bereits 1961 führte er eine Gewinnbeteiligung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Der vom Betriebsverfassungsgesetz vorgesehene Wirtschaftsausschuss wurde 1969 mit Kompetenzen ausgestattet, die weit über sein Beratungsrecht hinausgingen. In den Folgejahren wurde das Gremium zum obersten Kontroll- und Entscheidungsorgan der Martin Hoppmann GmbH ausgebaut und mit fünf „Arbeitgebervertretern“ und fünf „Arbeitnehmervertretern“ paritätisch besetzt.



Die Mitarbeitenden sollen aber nicht nur indirekt über ihre gewählten Repräsentanten Einfluss nehmen können. Durch ein System von Arbeitsteams, das ebenfalls 1969 eingeführt wurde, sind der Belegschaft direkte Mitwirkungsmöglichkeiten bei allen Entscheidungen eingeräumt, von denen sie am jeweiligen Arbeitsplatz unmittelbar betroffen sind.

Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten qualifiziert wahrnehmen können, sind zwei Faktoren von besonderer Bedeutung: Information und Weiterbildung. Wenn die Belegschaft am betrieblichen Geschehen interessiert bleiben soll, so muss sie in verständlicher Form umfassend und offen über alle wesentlichen Entwicklungen informiert werden.

Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, in Seminaren ihre Fähigkeiten zur Mitwirkung weiter zu entwickeln. Neben sogenannten Querschnitt-Seminaren führt jedes Arbeitsteam einmal im Jahr außerhalb des Betriebes ein Tagesseminar in Begleitung eine/s externe ModeratorIn durch. Bei diesen Seminaren werden aktuelle Fragestellungen vertieft und die Zusammenarbeit innerhalb des Teams und mit dem Vorgesetzten reflektiert. Mitarbeiterbeteiligung kann zwar durch einen Rechtsakt eingeführt werden, entscheidend ist allerdings, sie auch tatsächlich zu leben. Dieser Aspekt wird auch durch die Stiftung überwacht. Über ihre Mitarbeit im Bildungsausschuss nimmt sie auch direkten Einfluss auf die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Beteiligung der Mitarbeitenden brachte und bringt in vielen Bereichen Anstöße zur Weiterentwicklung der Organisation und zur Änderung von Verhalten. Sie hat zu einer nachhaltigen Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen und zu mehr Aufgeschlossenheit der Belegschaft gegenüber betrieblichen Fragestellungen geführt. Allerdings sind auch die Erwartungen an die Mitwirkungsmöglichkeiten und an das Verhalten der Vorgesetzten hoch. Diese andere Art der Zusammenarbeit stellt vor allem auch an die soziale Kompetenz der Beteiligten hohe Ansprüche.

Die Mitarbeiterbeteiligung ist in allen Teilen durch eine Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt, die zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung abgeschlossen wurde. Diese Vereinbarung lässt sich selbstverständlich verändern oder ergänzen, wenn die Beteiligten zu besseren Erkenntnissen kommen. Der Betriebsrat ist auf allen Ebenen der Mitbestimmung bis in den Stiftungsvorstand direkt beteiligt. Seine Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden durch die erweiterten Mitbestimmungsmöglichkeiten ergänzt. Er hat einen hohen Informationsgrad und Einfluss auf alle wesentlichen Entscheidungen.

Der Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung sind die von der Hoppmann Stiftung „Demokratie im Alltag“ aufgestellten „Grundsätze für Demokratie am Arbeitsplatz“ vorangestellt. Diese Grundsätze stellen eine Art Grundgesetz, das für alle Mitarbeitenden und für die Geschäftsleitung verbindlich ist, dar. Von ihnen werden alle Regelungen und das Verhalten im täglichen Arbeitsalltag abgeleitet.

Informationsmaterial

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Broschüre, die Sie hier bequem herunterladen können.