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Dokumente
zum Unternehmensmodell
Hoppmann
Mitbestimmungsgrundsätze
für Mitarbeitende
Einstellungen:
1 Wir sind stolz auf unsere Firma
Opel-Hoppmann.
2 Wir identifizieren uns mit den
Leitgedanken, Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens und vertreten
diese auch nach außen.
3 Wir denken über unseren
eigenen Tätigkeitsbereich und Standort hinaus im Sinne des ganzen
Unternehmens.
4 Wir bekennen uns zur Mitbestimmung
am Arbeitsplatz, wie sie in der Betriebsvereinbarung von 1995 geregelt
ist.
5 Wir sind bereit, uns für
die Ideale des HoppmannModells zu engagieren, auch wenn dieses Engagement
über die normale Arbeitszeit hinausgeht.
6 Wir sind Veränderungen gegenüber
aufgeschlossen.
7 Wir zeigen Mut, Eigeninitiative
und Eigenverantwortung.
8 Wir haben Respekt vor der Meinung
anderer. Wir tolerieren jedoch nicht Rassismus und Diskriminierung von
Minderheiten.
Verhaltensweisen:
1 Wir helfen Kolleginnen/Kollegen,
egal wann und wo.
2 Wir halten uns auf dem Laufenden.
3 Wir nehmen alle Argumente und
Vorschläge ernst, sei es von Kolleginnen und Kollegen oder von
Vorgesetzten.
4 Wir unterstützen unsere
Teamsprecher bei ihrer Arbeit.
5 Wir sorgen dafür, dass Teamsitzungen
regelmäßig stattfinden, nehmen daran teil und wirken aktiv
mit.
6 Wir sorgen für eine offene
und angstfreie Gesprächsatmos-phäre, in der jede und jeder
seine Meinung vorbringen kann.
7 Wir achten besonders auf diejenigen,
die sich schwer tun, in größerer Runde frei zu sprechen.
8 Wir nehmen konstruktive Kritik
an und gehen angemessen damit um. Umgekehrt geben wir konstruktive Kritik.
9 Wir lesen die Protokolle der
Teamsitzungen und sorgen dafür, dass die Ergebnisse umgesetzt werden.
10 Wir fügen unserer Firma
keinen Schaden zu.
11 Wir achten aktiv auf Umweltschutz
und Arbeitssicherheit.
Wissen und Können:
1 Wir kennen die wirtschaftliche
Situation des Unternehmens.
2 Wir können die wirtschaftlichen
Notwendigkeiten des Unternehmens unterscheiden von unseren persönlichen
Interessen.
3 Wir kennen das Hoppmann-Modell
und können es erklären.
4 Wir kennen die Betriebsvereinbarung
von 1995.
5 Wir nehmen aktiv an der angebotenen
Bildungsarbeit teil, die uns auch zur betrieblichen Mitbestimmung befähigt.
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Grundsätze
für Demokratie am Arbeitsplatz
1 Das Unternehmen und alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter haben eine wirtschaftliche und eine soziale Verantwortung.
Sie tun ihr Bestes, um eine hohe Kundenzufriedenheit und ein gutes Betriebsergebnis
zu erreichen, und sie engagieren sich für ein menschliches Miteinander
und soziale Gerechtigkeit im Betrieb.
2 Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter
und Vorgesetzte begegnen einander mit Respekt vor der Person der/des
anderen. Sie verhalten sich gegenseitig so, wie sie es vom anderen auch
erwarten.
3 Der gesundheitliche Schutz und
die Sicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz
werden ernstgenommen.
4 Auch in wirtschaftlich schwierigen
Situationen wird alles versucht, um Entlassungen zu vermeiden.
5 Freie Meinungsäußerung
darf nicht zu persönlichen Nachteilen führen.
6 Fachliche und persönliche
Weiterbildung gehören zusammen und werden gefördert. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die mitdenken und mitreden sollen, müssen auch
über die entsprechenden sozialen Fähigkeiten verfügen.
7 Der Eigeninitiative der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter wird so weit wie möglich Raum gegeben.
8 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben ein Recht auf Information, Anhörung und Mitsprache, in besonders
geregelten Fällen auf Mitbestimmung. Die Entscheidungen der Geschäftsleitung
unterliegen so einer Kontrolle durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
9 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
werden über ihre Entlohnung hinaus am Erfolg des Unternehmens beteiligt.
10 Das neutrale Kapital gehört
niemandem persönlich und nutzt allen: Das Unternehmen wird in seinem
Bestand gesichert; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mehr Arbeitsplatzsicherheit;
die Gesellschaft profitiert von der gemeinnützigen Tätigkeit
der Stiftung.
11 Die Ziele des Umweltschutzes
nehmen einen hohen
Rang ein.
12 Die Realisierung der meisten
dieser Grundsätze bedarf besonderer Absprachen und schriftlicher
Regelungen, die im wesentlichen in der nachfolgenden Betriebsvereinbarung
zur Mitbestimmung zusammengefasst sind.
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Führungsgrundsätze
Vorwort
Zur Erhaltung und Weiterentwicklung unseres Unternehmens leistet jede
Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag. Aufgrund
ihrer Aufgabenstellung kommt allerdings den Führungskräften
eine ganz besondere Verantwortung für das Erreichen unserer Unternehmensziele
zu. Wer Führungsaufga-ben wahrnimmt, muss dieser Verantwortung
vor allem dadurch gerecht werden, dass er/sie richtiges Verhalten vorlebt
und sich durch soziale und fachliche Kompetenz bei den Mitar-beiterInnen
Anerkennung und Autorität erwirbt.
An der Erstellung der nachfolgenden Grundsätze haben die Abteilungsleiter,
die Meister und die GruppensprecherInnen mitgewirkt. Alle Führungskräfte
haben sich zu diesen Leitlini-en bekannt und versprochen, sie beim Umgang
mit ihren Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern zu beherzigen.
Die Führungsgrundsätze dienen ausschließlich dem Zweck,
den Vorgesetzten bei der Firma Hoppmann Orientierungs- und Handlungsanleitung
zu sein und unserer Belegschaft die Mög-lichkeit zu geben, die
hier formulierte Art und Weise der Mitar-beiterführung auch einzufordern.
Wir sind ein Team
Auch wenn die Vorgesetzten eine andere Funktion mit mehr Kompetenzen
und Verantwortung haben, so integrieren sie sich dennoch aktiv und positiv
in ihre Arbeitsteams.
Die Vorgesetzten begegnen ihren Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern stets
mit Wertschätzung und Respekt und sorgen dafür, dass die Teammitglieder
untereinander sich ebenso verhalten. Sie nehmen ihre MitarbeiterInnen
ernst und gehen offen und ehrlich mit ihnen um. Bei allen Gesprächen
halten sie sich strikt an das Prinzip der Umkehrbarkeit. Die Vorge-setzten
bemühen sich auch, Kritik an ihren Maßnahmen und ihrem Verhalten
anzunehmen und mit dem Team im konstruk-tiven Gespräch zu bleiben.
Die Geschäftsleitung betrachtet es ausdrücklich als Stärke
der Vorgesetzten, wenn diese in der Lage sind, eigene Fehler einzuräumen
und zu Defiziten zu stehen. Die Vorgesetzten achten darauf, dass sie
niemanden bevorzugen oder benachteiligen. Keinesfalls dürfen offene
Meinungsäußerungen zu Nachteilen für einzelne Mitarbeiter-Innen
führen.
Die Vorgesetzten nehmen Anteil an der persönlichen Situation ihrer
MitarbeiterInnen und leisten, wenn möglich, Hilfestellung bei der
Lösung von privaten Problemen. Sie fördern den kollegialen
Zusammenhalt und die Solidarität innerhalb und zwischen den Arbeitsteams.
Gemeinsame Freizeitaktivitäten finden ihre Unterstützung.
Wir fördern die Teamarbeit
Die Vorgesetzten begreifen und akzeptieren die Teamarbeit als ein wesentliches
und notwendiges Element unseres demokratischen Führungsstils. Sie
fördern aktiv die Team-arbeit im Sinne unserer Betriebsvereinbarung
zur Mitwirkung am Arbeitsplatz. Sie bemühen sich im Zusammenwirken
mit dem/der TeamsprecherIn, regelmäßige Teamsitzungen zu
organisieren. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Teamsitzungen
unterstützen sie den/die TeamsprecherIn.
Der Vorgesetzte trägt durch seinen Input wesentlich dazu bei, dass
die Teamsitzungen für die Teammitglieder interessant verlaufen.
Er achtet jedoch darauf, dass er die Leitung der Sitzung dem/der TeamsprecherIn
überlässt. Bei komplexeren Themen lässt der Vorgesetzte
es zu, dass die Entwicklung der Diskussion ggf. über mehrere Sitzungen
prozesshaft verläuft. Die Vorgesetzten tauschen sich regelmäßig
unterein-ander und mit ihrem/ihrer Teamsprecherln aus, wie die Team-arbeit
gut und interessant gestaltet werden kann. Bei Bedarf nehmen sie auch
einmal, ggf. gemeinsam mit ihrem/ihrer Teamsprecherln, an der Sitzung
eines anderen Teams teil, um dessen Arbeitsweise kennen zu lernen.
Die Vorgesetzten sind bereit, ihrem Team die Möglichkeit zu Sitzungen
ohne ihre Teilnahme einzuräumen, wie es in der Betriebsvereinbarung
vorgesehen ist.
Wir informieren unsere MitarbeiterInnen
Voraussetzung für den Erfolg unseres Dienstleistungsunter-nehmens
ist eine engagierte Belegschaft, die sich mit dem Betrieb und dessen
Zielen identifiziert und sich für diese Ziele einsetzt. Um dies
tun zu können, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
über alle wesentlichen Vorgänge informiert sein, die das Unternehmen
als Ganzes und die jeweilige Abteilung im besonderen betreffen. Die
Vorgesetzten stellen ihren Teammitgliedern die Ziele des Unternehmens
dar und erläutern die Hintergründe. Die Planungen für
ihre Abteilung und die daraus resultierenden Ziele und Aufgaben für
jede und jeden einzelnen diskutieren sie mit den Mitgliedern ihres Arbeitsteams.
Dabei berücksichtigen sie die Anregungen der Belegschaft und fügen
ggf. entsprechende Veränderungen ein. Soweit es die Ergebnisse
der eigenen Abteilung betrifft, erläu-tern die Vorgesetzten auch
eventuelle Abweichungen von der Planung. Die Information des Arbeitsteams
über das jeweilige Monatsergebnis sollte möglichst zeitnah
im Anschluss an die Wirtschaftsausschuss-Sitzung erfolgen. Um den Mitarbeiter-innen
und Mitarbeitern zu bestimmten Themen eine möglichst umfassende
und gründliche Information zu geben, machen die Vorgesetzten von
der Möglichkeit Gebrauch, die Geschäfts-leitung oder interne
Experten zu Sitzungen einzuladen.
Wir treffen Entscheidungen gemeinsam
Auch heute noch stellt es eine große Herausforderung für
viele Vorgesetzte dar, Macht abzugeben und ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern zuzutrauen, an den Entscheidungen mitzu-wirken. In der
mehr als 25-jährigen Praxis unserer Mitbestim-mungsregelungen haben
wir die Erfahrung gemacht, dass das Einbeziehen der Belegschaft sowohl
in Unternehmens-, als auch in Arbeitsplatzentscheidungen zwar manchmal
schwie-rig, aber immer wichtig ist. Wir bekennen uns deshalb zur Mitwirkung
unserer Mitarbeiterinnen an allen betrieblichen Ent-scheidungen, die
sie betreffen.
Bei anstehenden Entscheidungen informieren die Vorgesetz-ten die MitarbeiterInnen
in der Teamsitzung so rechtzeitig über ihre Planung, dass noch
alternative Lösungen realisiert werden können. Das Gespräch
des Vorgesetzten mit den Teammit-gliedern über geplante Maßnahmen
führt dieser, um deren Anregungen und Kommentare hierzu zu erhalten.
Eine solche Diskussion soll dazu dienen, das die Qualität der Entschei-dung
verbessert (optimiert) und die Entscheidung von den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern mitgetragen wird. Wenn eine geplante Maßnahme
von der Belegschaft abgelehnt wird, weil diese sie für überflüssig
oder falsch hält, wird der Vorgesetzte das Votum ernstnehmen und
auf die Maßnahme verzichten oder sie in der Weise verändern,
dass ein konsensfähiger Kompromiss entsteht. Eine vom Vorgesetzten
als notwendig erachtete Maßnahme, die auf den Widerstand der Mitarbeiter-innen
stößt, ist von ihm daraufhin zu überprüfen, ob
die Umsetzung dringend ist oder die Entscheidung auch vertagt werden
kann. Stößt eine Initiative des Vorgesetzten, die aus seiner
Sicht notwendig und dringend ist, auf die Ablehnung des Teams, und der
Vorgesetzte findet keine Möglichkeit, die Maßnahme so zu
verändern, dass die Betroffenen ihr doch noch zustimmen können,
so entscheidet er in diesem Einzelfall aus seiner Verantwortung für
die Abteilung heraus auch gegen das Votum seiner MitarbeiterInnen.
Auch wenn solche Situationen bei rechtzeitiger und gründli-cher
Information und ernsthafter Diskussion selten entstehen, so sind sie
dennoch nicht gänzlich zu vermeiden und führen in der Regel
zu einer gewissen Demotivation bei den Betroffenen. Schon deshalb sollte
jeder Vorgesetzte, bevor er eine Ent-scheidung gegen seine Gruppe durchsetzt,
die Situation mit seinem Vorgesetzten und mit einem Kollegen und/oder
einer Person seines Vertrauens besprechen. Der Vorgesetzte sollte gut
abwägen, ob seine Entscheidung gegen das Team nicht die Zusammenarbeit
und das Arbeitsklima derart belastet, dass in der Konsequenz die Vorteile
dadurch aufgehoben werden. Der Vorgesetzte weiß, dass zwischen
dem Arbeit-nehmerinteresse und dem von ihm vertretenen Unterneh-mensinteresse
auch in unserem Betrieb nicht immer ein Kompromiss möglich ist
und das es Situationen geben kann, wo das Unternehmensinteresse hinter
dem Arbeitnehmerin-teresse zurückstehen sollte.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Belegschaft durchaus bereit ist,
auch einmal eine Entscheidung, die gegen ihr Votum gefällt wurde,
zu akzeptieren, wenn grundsätzlich Offenheit besteht und sie in
die Entscheidungsfindung einbezogen wurde.
Wir geben Feedback
Die Vorgesetzten wissen, dass zum Erreichen des gewünsch-ten (freundlichen,
fairen, höflichen, kompetenten, fleißigen, einsatzfreudigen
etc.) Mitarbeiterverhaltens das Vorleben sowohl gegenüber Kunden
als auch gegenüber der Beleg-schaft von ganz entscheidender Bedeutung
ist. Ebenso wie dieses Führungsverhalten sind aber auch die Bestätigung
des gewünschten und die Kritik des unerwünschten Verhaltens
wichtige Elemente der Beeinflussung. Erst durch ein solches Feedback
können MitarbeiterInnen klar und eindeutig ein-schätzen, ob
der Vorgesetzte mit ihrem Verhalten und ihren Leistungen zufrieden ist
oder nicht. Beim Kritikgespräch (Veränderungs-Feedback) ist
in besonderer Weise darauf zu achten, dass die nachstehenden Gesprächsgrundsätze
beachtet werden und auf keinen Fall die Person als Ganzes, sondern lediglich
das gezeigte Verhalten kritisiert wird.
Das Feedback-Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern)
ist eine zentrale Aufgabe des Vorgesetzten, um ihnen Klarheit, Sicherheit,
Bestätigung, Anerkennung und Entwick-lungsmöglichkeiten zu
geben. Aus dieser Erkenntnis heraus wird jeder Vorgesetzte es sich zur
Aufgabe machen, neben dem direkten und spontanen Feedback mindestens
einmal jährlich mit jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter ein
ausführliches Feedback-Gespräch zu führen.
Während ein Positiv-Feedback durchaus auch einmal spontan am Arbeitsplatz
in Anwesenheit von KollegInnen und/oder KundInnen oder gar im Rahmen
einer Besprechung gegeben werden kann, ist das Veränderungsfeedback
immer nur im Vieraugengespräch zu geben.
Beim Positiv-Feedback werden die MitarbeiterInnen über das informiert,
was sie gut gemacht haben, und der Vorgesetzte gibt ihnen Dank und Anerkennung
für ihre Leistungen.
Beim Veränderungs-Feedback werden die MitarbeiterInnen über
das informiert, was sie nicht so gut gemacht haben und was verbesserungsbedürftig
ist. Ziel des Veränderungsfeed-backs ist keinesfalls, den/die MitarbeiterIn
zu tadeln und zu verunsichern, sondern immer eine Veränderung/
Verbesserung seines/ihres Verhaltens oder seiner/ihrer Leistungen zu
erreichen. Zu diesem Zweck überlegt der Vorgesetzte mit dem/der
MitarbeiterIn, auf welche Weise er (der Vorgesetzte) und der/die Mitarbeiterin
dazu beitragen können, dass sich Verhalten oder Leistung verbessern.
Es hat sich als sinnvoll erwiesen, am Schluss eines solchen Gesprächs
einen festen Termin zu verabreden, bei dem überprüft wird,
ob und in welchem Umfang die verabredeten Maßnahmen zur Verhaltensänderung
geführt haben.
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