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Der Stiftungsvorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Zwei
Betriebsangehörige sollen die Verbindung zwischen Stiftung und
Belegschaft der Firma sicherstellen:
Eine Betriebsangehörige / ein Betriebsangehöriger wird vom
Betriebsrat in den Vorstand entsandt. Eine Betriebsange-hörige
/ ein Betriebsangehöriger, möglichst aus dem Kreis der Führungskräfte,
wird vom Wirtschaftsausschuss entsandt. Drei bis fünf ehrenamtliche
außerbetriebliche Mitglieder sollen Erfahrungen aus Bereichen,
die den Stiftungsaufgaben entsprechen, einbringen. Gesellschaftliches
Engagement ist eine wichtige Voraussetzung für die Berufung.
Die derzeitigen Mitglieder des Stiftungsvorstandes
sind:
Wolfgang Belitz, Sozialpfarrer,
Vorsitzender
Rolf Lang, Diplom-Kaufmann und Supervisor
Martin Schneider, Prokurist und
Finanzleiter bei Hoppmann
Albert Janz, Lackierer und Betriebsratsvorsitzender
Andrea Dittmann, Diplom-Pädagogin
Dr. Franz Kaiser, Berufspädagoge
Der langjährige Vorsitzende der Stiftung (1974 bis 1998) und spätere
Ehrenvorsitzende Prof. Hans Linden ist im Alter von 77 Jahren im Jahre
2004 verstorben.
Der Vorstand hat insbesondere zu beschließen
über:
· die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens
unter Berücksichtigung des Stiftungszwecks;
· die Festsetzung des Haushaltsplans;
· die Genehmigung der Jahresrechnung;
· die Bestellung eines Geschäftsführers / einer Geschäftsführerin
der Martin Hoppmann GmbH;
· alle Entscheidungen, die die Stiftung als Gesellschafterin
der Martin Hoppmann GmbH im Rahmen der Vermögensver-waltung zu
treffen hat.
Eine Änderung der Satzung bzw. die Auflösung der Stiftung
bedarf des einstimmigen Beschlusses aller Vorstands-mitglieder und stiftungsaufsichtsbehördlicher
Genehmigung.
Mit freundlicher Genehmigung
aus :
www.demokratie-im-alltag.de
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