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Dokumente
zum Modell Hoppmann
1. Mitbestimmungsgrundsätze
für Mitarbeitende
Einstellungen:
1 Wir sind stolz auf unsere
Firma Opel-Hoppmann.
2 Wir identifizieren uns mit
den Leitgedanken, Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens
und vertreten diese auch nach außen.
3 Wir denken über unseren
eigenen Tätigkeitsbereich und Standort hinaus im Sinne des
ganzen Unternehmens.
4 Wir bekennen uns zur Mitbestimmung
am Arbeitsplatz, wie sie in der Betriebsvereinbarung von 1995 geregelt
ist.
5 Wir sind bereit, uns für
die Ideale des HoppmannModells zu engagieren, auch wenn dieses Engagement
über die normale Arbeitszeit hinausgeht.
6 Wir sind Veränderungen
gegenüber aufgeschlossen.
7 Wir zeigen Mut, Eigeninitiative
und Eigenverantwortung.
8 Wir haben Respekt vor der
Meinung anderer. Wir tolerieren jedoch nicht Rassismus und Diskriminierung
von Minderheiten.
Verhaltensweisen:
1 Wir helfen Kolleginnen/Kollegen,
egal wann und wo.
2 Wir halten uns auf dem Laufenden.
3 Wir nehmen alle Argumente
und Vorschläge ernst, sei es von Kolleginnen und Kollegen oder
von Vorgesetzten.
4 Wir unterstützen unsere
Teamsprecher bei ihrer Arbeit.
5 Wir sorgen dafür, dass
Teamsitzungen regelmäßig stattfinden, nehmen daran teil
und wirken aktiv mit.
6 Wir sorgen für eine
offene und angstfreie Gesprächsatmosphäre, in der jede
und jeder seine Meinung vorbringen kann.
7 Wir achten besonders auf
diejenigen, die sich schwer tun, in größerer Runde frei
zu sprechen.
8 Wir nehmen konstruktive Kritik
an und gehen angemessen damit um. Umgekehrt geben wir konstruktive
Kritik.
9 Wir lesen die Protokolle
der Teamsitzungen und sorgen dafür, dass die Ergebnisse umgesetzt
werden.
10 Wir fügen unserer Firma
keinen Schaden zu.
11 Wir achten aktiv auf Umweltschutz
und Arbeitssicherheit.
Wissen und Können:
1 Wir kennen die wirtschaftliche
Situation des Unternehmens.
2 Wir können die wirtschaftlichen
Notwendigkeiten des Unternehmens unterscheiden von unseren persönlichen
Interessen.
3 Wir kennen das Hoppmann-Modell
und können es erklären.
4 Wir kennen die Betriebsvereinbarung
von 1995.
5 Wir nehmen aktiv an der angebotenen
Bildungsarbeit teil, die uns auch zur betrieblichen Mitbestimmung
befähigt.
2. Betriebsvereinbarung
zur Mitbestimmung und Erfolgsbeteiligung
Vorwort
Im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland werden
den Bürgerinnen und Bürgern u. a. folgende demokratischen
Rechte zugesichert:
Die Würde des Menschen
ist unantastbar (Artikel 1).
Jede/jeder hat das Recht
auf Entfaltung ihrer/seiner Persönlichkeit (Artikel 2).
Alle Menschen sind vor dem
Gesetz gleich, und es darf niemand wegen seines Geschlechts, seiner
Abstammung usw. benachteiligt werden (Artikel 3).
Jede/jeder hat das Recht,
ihre/seine Meinung
frei zu äußern (Artikel 4).
Manche vertreten die Ansicht, die Demokratie habe vor dem "Fabriktor"
aufzuhören. Die meisten haben sich damit, wie mit einer naturgegebenen
Tatsache, abgefunden. Es sieht so aus, als ob Bürgerinnen und
Bürger nur im Privatleben voll Mensch sein dürften.
Wir aber wollen, dass die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in unseren Unternehmen als mündige Bürgerinnen
und Bürger ernst genommen werden
Realisiert wird das durch
die Beachtung folgender
3.
Grundsätze für Demokratie
am Arbeitsplatz
1 Das Unternehmen und alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine wirtschaftliche und
eine soziale Verantwortung.
Sie tun ihr Bestes, um eine hohe Kundenzufriedenheit und ein gutes
Betriebsergebnis zu erreichen, und sie engagieren sich für
ein menschliches Miteinander und soziale Gerechtigkeit im Betrieb.
2 Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter
und Vorgesetzte begegnen einander mit Respekt vor der Person der/des
anderen. Sie verhalten sich gegenseitig so, wie sie es vom anderen
auch erwarten.
3 Der gesundheitliche Schutz
und die Sicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
am Arbeitsplatz werden ernstgenommen.
4 Auch in wirtschaftlich schwierigen
Situationen wird alles versucht, um Entlassungen zu vermeiden.
5 Freie Meinungsäußerung
darf nicht zu persönlichen Nachteilen führen.
6 Fachliche und persönliche
Weiterbildung gehören zusammen und werden gefördert. Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die mitdenken und mitreden sollen, müssen
auch über die entsprechenden sozialen Fähigkeiten verfügen.
7 Der Eigeninitiative der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird so weit wie möglich Raum
gegeben.
8 Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben ein Recht auf Information, Anhörung und Mitsprache,
in besonders geregelten Fällen auf Mitbestimmung. Die Entscheidungen
der Geschäftsleitung unterliegen so einer Kontrolle durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
9 Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden über ihre Entlohnung hinaus am Erfolg des
Unternehmens beteiligt.
10 Das neutrale Kapital gehört
niemandem persönlich und nutzt allen:
Das Unternehmen wird in seinem Bestand gesichert; die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter haben mehr Arbeitsplatzsicherheit; die Gesellschaft
profitiert von der gemeinnützigen Tätigkeit der Stiftung.
11 Die Ziele des Umweltschutzes
nehmen einen hohen Rang ein.
12 Die Realisierung der meisten
dieser Grundsätze bedarf besonderer Absprachen und schriftlicher
Regelungen, die im wesentlichen in der nachfolgenden Betriebsvereinbarung
zur Mitbestimmung zusammengefasst sind.
4. Führungsgrundsätze
Vorwort
Zur Erhaltung und Weiterentwicklung unseres Unternehmens leistet
jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag.
Aufgrund ihrer Aufgabenstellung kommt allerdings den Führungskräften
eine ganz besondere Verantwortung für das Erreichen unserer
Unternehmensziele zu.
Wer Führungsaufgaben wahrnimmt, muss dieser Verantwortung vor
allem dadurch gerecht werden, dass er/sie richtiges Verhalten vorlebt
und sich durch soziale und fachliche Kompetenz bei den MitarbeiterInnen
Anerkennung und Autorität erwirbt.
An der Erstellung der nachfolgenden Grundsätze haben die Abteilungsleiter,
die Meister und die GruppensprecherInnen mitgewirkt. Alle Führungskräfte
haben sich zu diesen Leitlinien bekannt und versprochen, sie beim
Umgang mit ihren Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern zu beherzigen.
Die Führungsgrundsätze dienen ausschließlich dem
Zweck, den Vorgesetzten bei der Firma Hoppmann Orientierungs- und
Handlungsanleitung zu sein und unserer Belegschaft die Möglichkeit
zu geben, die hier formulierte Art und Weise der Mitar-beiterführung
auch einzufordern.
Wir sind ein Team
Auch wenn die Vorgesetzten eine andere Funktion mit mehr Kompetenzen
und Verantwortung haben, so integrieren sie sich dennoch aktiv und
positiv in ihre Arbeitsteams.
Die Vorgesetzten begegnen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
stets mit Wertschätzung und Respekt und sorgen dafür,
dass die Teammitglieder untereinander sich ebenso verhalten. Sie
nehmen ihre MitarbeiterInnen ernst und gehen offen und ehrlich mit
ihnen um. Bei allen Gesprächen halten sie sich strikt an das
Prinzip der Umkehrbarkeit. Die Vorgesetzten bemühen sich auch,
Kritik an ihren Maßnahmen und ihrem Verhalten anzunehmen und
mit dem Team im konstruktiven Gespräch zu bleiben. Die Geschäftsleitung
betrachtet es ausdrücklich als Stärke der Vorgesetzten,
wenn diese in der Lage sind, eigene Fehler einzuräumen und
zu Defiziten zu stehen. Die Vorgesetzten achten darauf, dass sie
niemanden bevorzugen oder benachteiligen. Keinesfalls dürfen
offene Meinungsäußerungen zu Nachteilen für einzelne
MitarbeiterInnen führen.
Die Vorgesetzten nehmen Anteil an der persönlichen Situation
ihrer MitarbeiterInnen und leisten, wenn möglich, Hilfestellung
bei der Lösung von privaten Problemen. Sie fördern den
kollegialen Zusammenhalt und die Solidarität innerhalb und
zwischen den Arbeitsteams. Gemeinsame Freizeitaktivitäten finden
ihre Unterstützung.
Wir fördern die Teamarbeit
Die Vorgesetzten begreifen und akzeptieren die Teamarbeit als ein
wesentliches und notwendiges Element unseres demokratischen Führungsstils.
Sie fördern aktiv die Team-arbeit im Sinne unserer Betriebsvereinbarung
zur Mitwirkung am Arbeitsplatz. Sie bemühen sich im Zusammenwirken
mit dem/der TeamsprecherIn, regelmäßige Teamsitzungen
zu organisieren. Bei der Vorbereitung und Durchführung der
Teamsitzungen unterstützen sie den/die TeamsprecherIn.
Der Vorgesetzte trägt durch seinen Input wesentlich dazu bei,
dass die Teamsitzun-gen für die Teammitglieder interessant
verlaufen. Er achtet jedoch darauf, dass er die Leitung der Sitzung
dem/der TeamsprecherIn überlässt. Bei komplexeren Themen
lässt der Vorgesetzte es zu, dass die Entwicklung der Diskussion
ggf. über mehrere Sitzungen prozesshaft verläuft. Die
Vorgesetzten tauschen sich regelmäßig unterein-ander
und mit ihrem/ihrer Teamsprecherln aus, wie die Teamarbeit gut und
interessant gestaltet werden kann. Bei Bedarf nehmen sie auch einmal,
ggf. gemeinsam mit ihrem/ihrer Teamsprecherln, an der Sitzung eines
anderen Teams teil, um dessen Arbeitsweise kennen zu lernen.
Die Vorgesetzten sind bereit, ihrem Team die Möglichkeit zu
Sitzungen ohne ihre Teilnahme einzuräumen, wie es in der Betriebsvereinbarung
vorgesehen ist.
Wir informieren unsere MitarbeiterInnen
Voraussetzung für den Erfolg unseres Dienstleistungsunternehmens
ist eine engagierte Belegschaft, die sich mit dem Betrieb und dessen
Zielen identifiziert und sich für diese Ziele einsetzt. Um
dies tun zu können, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
über alle wesentlichen Vorgänge informiert sein, die das
Unternehmen als Ganzes und die jeweilige Abteilung im besonderen
betreffen. Die Vorgesetzten stellen ihren Teammitgliedern die Ziele
des Unternehmens dar und erläutern die Hintergründe. Die
Planungen für ihre Abteilung und die daraus resultierenden
Ziele und Aufgaben für jede und jeden einzelnen diskutieren
sie mit den Mitgliedern ihres Arbeitsteams. Dabei berücksichtigen
sie die Anregungen der Belegschaft und fügen ggf. entsprechende
Veränderungen ein. Soweit es die Ergebnisse der eigenen Abteilung
betrifft, erläutern die Vorgesetzten auch eventuelle Abweichungen
von der Planung. Die Information des Arbeitsteams über das
jeweilige Monatsergebnis sollte möglichst zeitnah im Anschluss
an die Wirtschaftsausschuss-Sitzung erfolgen. Um den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu bestimmten Themen eine möglichst umfassende
und gründliche Information zu geben, machen die Vorgesetzten
von der Möglichkeit Gebrauch, die Geschäfts-leitung oder
interne Experten zu Sitzungen einzuladen.
Wir treffen Entscheidungen gemeinsam
Auch heute noch stellt es eine große Herausforderung für
viele Vorgesetzte dar, Macht abzugeben und ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zuzutrauen, an den Entscheidungen mitzu-wirken.
In der mehr als 25-jährigen Praxis unserer Mitbestim-mungsregelungen
haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Einbeziehen der Belegschaft
sowohl in Unternehmens-, als auch in Arbeitsplatzentscheidungen
zwar manchmal schwierig, aber immer wichtig ist. Wir bekennen uns
deshalb zur Mitwirkung unserer Mitarbeiterinnen an allen betrieblichen
Entscheidungen, die sie betreffen.
Bei anstehenden Entscheidungen informieren die Vorgesetzten die
MitarbeiterInnen in der Teamsitzung so rechtzeitig über ihre
Planung, dass noch alternative Lösungen realisiert werden können.
Das Gespräch des Vorgesetzten mit den Teammit-gliedern über
geplante Maßnahmen führt dieser, um deren Anregungen
und Kommentare hierzu zu erhalten. Eine solche Diskussion soll dazu
dienen, das die Qualität der Entschei-dung verbessert (optimiert)
und die Entscheidung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitgetragen
wird. Wenn eine geplante Maßnahme von der Belegschaft abgelehnt
wird, weil diese sie für überflüssig oder falsch
hält, wird der Vorgesetzte das Votum ernstnehmen und auf die
Maßnahme verzichten oder sie in der Weise verändern,
dass ein konsensfähiger Kompromiss entsteht. Eine vom Vorgesetzten
als notwendig erachtete Maßnahme, die auf den Widerstand der
Mitarbeiter-innen stößt, ist von ihm daraufhin zu überprüfen,
ob die Umsetzung dringend ist oder die Entscheidung auch vertagt
werden kann. Stößt eine Initiative des Vorgesetzten,
die aus seiner Sicht notwendig und dringend ist, auf die Ablehnung
des Teams, und der Vorgesetzte findet keine Möglichkeit, die
Maßnahme so zu verändern, dass die Betroffenen ihr doch
noch zustimmen können, so entscheidet er in diesem Einzelfall
aus seiner Verantwortung für die Abteilung heraus auch gegen
das Votum seiner MitarbeiterInnen.
Auch wenn solche Situationen bei rechtzeitiger und gründlicher
Information und ernsthafter Diskussion selten entstehen, so sind
sie dennoch nicht gänzlich zu vermeiden und führen in
der Regel zu einer gewissen Demotivation bei den Betroffenen. Schon
deshalb sollte jeder Vorgesetzte, bevor er eine Entscheidung gegen
seine Gruppe durchsetzt, die Situation mit seinem Vorgesetzten und
mit einem Kollegen und/oder einer Person seines Vertrauens besprechen.
Der Vorgesetzte sollte gut abwägen, ob seine Entscheidung gegen
das Team nicht die Zusammenarbeit und das Arbeitsklima derart belastet,
dass in der Konsequenz die Vorteile dadurch aufgehoben werden. Der
Vorgesetzte weiß, dass zwischen dem Arbeit-nehmerinteresse
und dem von ihm vertretenen Unternehmensinteresse auch in unserem
Betrieb nicht immer ein Kompromiss möglich ist und das es Situationen
geben kann, wo das Unternehmensinteresse hinter dem Arbeitnehmerin-teresse
zurückstehen sollte.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Belegschaft durchaus bereit
ist, auch einmal eine Entscheidung, die gegen ihr Votum gefällt
wurde, zu akzeptieren, wenn grundsätzlich Offenheit besteht
und sie in die Entscheidungsfindung einbezogen wurde.
Wir geben Feedback
Die Vorgesetzten wissen, dass zum Erreichen des gewünschten
(freundlichen, fairen, höflichen, kompetenten, fleißigen,
einsatzfreudigen etc.) Mitarbeiterverhaltens das Vorleben sowohl
gegenüber Kunden als auch gegenüber der Belegschaft von
ganz entscheidender Bedeutung ist. Ebenso wie dieses Führungsverhalten
sind aber auch die Bestätigung des gewünschten und die
Kritik des unerwünschten Verhaltens wichtige Elemente der Beeinflussung.
Erst durch ein solches Feedback können MitarbeiterInnen klar
und eindeutig einschätzen, ob der Vorgesetzte mit ihrem Verhalten
und ihren Leistungen zufrieden ist oder nicht. Beim Kritikgespräch
(Veränderungs-Feedback) ist in besonderer Weise darauf zu achten,
dass die nachstehenden Gesprächsgrundsätze beachtet werden
und auf keinen Fall die Person als Ganzes, sondern lediglich das
gezeigte Verhalten kritisiert wird.
Das Feedback-Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern)
ist eine zentrale Aufgabe des Vorgesetzten, um ihnen Klarheit, Sicherheit,
Bestätigung, Anerkennung und Entwicklungsmöglichkeiten
zu geben. Aus dieser Erkenntnis heraus wird jeder Vorgesetzte es
sich zur Aufgabe machen, neben dem direkten und spontanen Feedback
mindestens einmal jährlich mit jeder Mitarbeiterin und jedem
Mitarbeiter ein ausführliches Feedback-Gespräch zu führen.
Während ein Positiv-Feedback durchaus auch einmal spontan am
Arbeitsplatz in Anwesenheit von KollegInnen und/oder KundInnen oder
gar im Rahmen einer Besprechung gegeben werden kann, ist das Veränderungsfeedback
immer nur im Vieraugengespräch zu geben.
Beim Positiv-Feedback werden die MitarbeiterInnen über das
informiert, was sie gut gemacht haben, und der Vorgesetzte gibt
ihnen Dank und Anerkennung für ihre Leistungen.
Beim Veränderungs-Feedback werden die MitarbeiterInnen über
das informiert, was sie nicht so gut gemacht haben und was verbesserungsbedürftig
ist. Ziel des Veränderungsfeedbacks ist keinesfalls, den/die
MitarbeiterIn zu tadeln und zu verunsichern, sondern immer eine
Veränderung/ Verbesserung seines/ihres Verhaltens oder seiner/ihrer
Leistungen zu erreichen. Zu diesem Zweck überlegt der Vorgesetzte
mit dem/der MitarbeiterIn, auf welche Weise er (der Vorgesetzte)
und der/die Mitarbeiterin dazu beitragen können, dass sich
Verhalten oder Leistung verbessern. Es hat sich als sinnvoll erwiesen,
am Schluss eines solchen Gesprächs einen festen Termin zu verabreden,
bei dem überprüft wird, ob und in welchem Umfang die verabredeten
Maßnahmen zur Verhaltensänderung geführt haben.
Mit freundlicher Genehmigung
aus :
www.demokratie-im-alltag.de
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