Mitwirkung.

Der Bildung der Arbeitsteams lag die Erkenntnis zugrunde, dass die Probleme am Arbeitsplatz durch Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat nur teilweise erfasst werden, dass also eine Interessenvertretung durch gewählte Repräsentanten nicht ausreicht. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit zur unmittelbaren Mitwirkung erhalten, wenn es um Entscheidungen über ihre hautnahen Belange geht. Mit der Bildung der Arbeitsteams wurde das betriebliche Mitbestimmungssystem komplettiert. Damit gibt es Mitwirkung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf allen betrieblichen Ebenen: am Arbeitsplatz, auf der Betriebsratsebene und in der Unternehmensleitung.

Es gibt 18 Arbeitsteams, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfassen. Kriterium für die Zusammensetzung der Arbeitsteams ist die Abteilungszugehörigkeit unter einem gemeinsamen Vorgesetzten.

Zur Vorbereitung und Leitung von Arbeitsteambesprechungen wählt jedes Team eine Sprecherin / einen Sprecher. Die TeamsprecherInnen-Wahl findet im zeitlichen Zusammenhang mit den Betriebswahlen statt, so dass die Wahlperiode der TeamsprecherInnen identisch ist mit der des Betriebsrates. Die Durchführung der Wahl wird nach einem definierten Modus von vom Betriebsrat bestimmten Vertrauensleuten vorgenommen. Die Probleme, die das Arbeitsteam betreffen, verhandelt der Vorgesetzte nicht mit dem/der Teamsprecher/Teamsprecherin, sondern stets mit der Gesamtgruppe.

Die Arbeitsteams sollen nicht zu einer Konkurrenz für den Betriebsrat werden. Die Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz bleiben selbstverständlich dem Betriebsrat vorbehalten. Für den Betriebsrat sind die Arbeitsteams aber eine gute Möglichkeit, zusätzliche Informationen von der Basis zu bekommen. Er hat zu jeder Arbeitsteamsitzung Zutritt und erhält vom Ergebnis der Sitzung ein Protokoll.

Durch die Arbeitsteams werden folgende Ziele erreicht:

  • Mehr Einfluss der ArbeitnehmerInnen auf die Gestaltung ihrer Arbeit
  • Ergänzung der Mitbestimmung des Betriebsrates und des Wirtschaftsausschusses
  • Entwicklung der „Humanisierung der Arbeit“
  • Abbau überflüssiger Hierarchie
  • Förderung von Kreativität, Verantwortungsbewusstsein und sozialer Kompetenz

Folgende Rechte sind den Arbeitsteams durch die Betriebsvereinbarung zugesichert:

Versammlungsrecht:
Bezahlte Arbeitsteambesprechungen nach Bedarf während der Arbeitszeit, sonst nach Feierabend als Überstunden.

Informations- und Anhörungsrecht:
Das Arbeitsteam ist von beabsichtigten Maßnahmen der Geschäftsleitung bzw. des Vorgesetzten grundsätzlich zu unterrichten, wenn davon das Arbeitsteam unmittelbar betroffen wird. Die Information muss so rechtzeitig erfolgen, dass das Arbeitsteam darüber beraten, dazu Stellung nehmen und am Entscheidungsprozess beteiligt werden kann.

Einspruchsrecht:
In besonderen Fällen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Team, wenn sie mit einer Entscheidung des Vorgesetzten nicht einverstanden sind, beim Vermittlungsausschuss einen Einspruch mit aufschiebender Wirkung einlegen. Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden der Stiftung Demokratie im Alltag, dem Betriebsratsvorsitzenden und dem Geschäftsführer der Martin Hoppmann GmbH. Die Entscheidung des Vermittlungsausschusses erfolgt einvernehmlich und ist endgültig.

Vorschlagsrecht:
Die Arbeitsgruppen können Initiativen ergreifen und gemeinsam Vorschläge einreichen.

Weiterbildungsrecht:
Die Arbeitsteams haben Anspruch auf einen Seminartag im Jahr.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass die Arbeitsteams von ihren Möglichkeiten unterschiedlich Gebrauch machen. Die Aktivität hängt von aktuellen Problemen im Team und vom Engagement der TeamsprecherInnen ab, wird aber auch von den jeweiligen Erfolgs- oder Misserfolgserlebnissen beeinflusst. Die Erwartungen der Belegschaft an das Arbeitsteamsystem sind besonders hoch und werden in der Realität nicht immer erfüllt. Das hängt auch damit zusammen, dass anfangs ungenauerweise von Mitbestimmung am Arbeitsplatz und nicht von Mitwirkung die Rede war. Besonders empfindlich reagieren die Arbeitsteams, wenn bei Personalentscheidungen nicht rechtzeitig informiert oder nicht im Sinne des Teams entschieden wurde.

Bei unseren Überlegungen 1968/69 war uns wichtig, durch die Arbeitsteams eine „Gegenmacht“ zu den Führungskräften und zur Geschäftsleitung zu bilden. Das scheint heute, auch aus der Sicht der ArbeitnehmerInnen, nicht mehr die gleiche Bedeutung zu haben. Die Beziehung zu den Vorgesetzten wird eher als eine Form der Zusammenarbeit im Team erlebt. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Unabhängig davon, wie oft im Laufe eines Jahres Besprechungen der einzelnen Teams stattfinden, wird für jedes einzelne Team verbindlich einmal im Jahr ein Seminartag durchgeführt, der in der Regel von einem professionellen Teamtrainer oder einer Teamtrainerin begleitet und geleitet wird. Der Tag dient der Vergegenwärtigung der Teamsituation, der Bilanz der Teamarbeit und der Bearbeitung der ad hoc formulierten Problemlagen. Die Erfahrung lehrt, dass dieser „jour fix“ in der Regel als sehr fruchtbar erlebt wird, auch wenn bei seiner Einberufung viele von dem Gefühl ausgehen, dass es doch eigentlich gar nichts Besonderes zu bereden gebe.

Seit 2009 werden die Teams durch die Personalreferentin systematisch unterstützt. Gemeinsam mit dem/r jeweiligen TeamsprecherIn koordiniert sie die Teamsitzungen, bereitet sie vor und wertet sie aus. Auch der Betriebsrat ist weitgehend in die Teamarbeit integriert.

Derzeit existieren 18 Arbeitsteams im Hauptbetrieb in Siegen für die Klempnerei, die Lackiererei, die Verkaufsverwaltung, das Ersatzteillager, den Service, die Werkstatt, die Verwaltung, die Verkäufer, die Neu- und Gebrauchtwagenaufbereitung, für das Zweite und das Dritte Ausbildungsjahr, sowie für die Zweigbetriebe in Geisweid, Fellinghausen, Betzdorf, Neunkirchen, Dillenburg, Gummersbach und Olpe.

Um allen Mitarbeitenden die bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten ständig bewusst zu machen und um die Mitwirkungsbereitschaft gerade in den Arbeitsteams zu stärken, wurden nach einem langen basisorientierten Entstehungsprozess im November 2002 24 „Mitbestimmungsgrundsätze für Mitarbeitende“ verabschiedet, die in handlichem Format jedem Belegschaftsmitglied ausgehändigt wurden.

Einige von ihnen beziehen sich ausdrücklich auf die Arbeitsteams:

  • Wir unterstützen unsere Teamsprecherinnen und Teamsprecher bei ihrer Arbeit.
  • Wir sorgen dafür, dass Teamsitzungen regelmäßig stattfinden, nehmen daran teil und wirken aktiv mit.
  • Wir sorgen für eine offene und angstfreie Gesprächsatmosphäre, in der jede ihre und jeder seine Meinung sagen kann.
  • Wir achten besonders auf diejenigen, die sich schwer tun, in größerer Runde frei zu sprechen.
  • Wir nehmen konstruktive Kritik an und gehen angemessen damit um. Umgekehrt üben wir konstruktive Kritik.
  • Wir lesen die Protokolle der Teamsitzungen und sorgen dafür, dass die Ergebnisse umgesetzt werden.

 


Informationsmaterial

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserer Broschüre, die Sie hier bequem herunterladen können.